Der Weg zu
meinem dualen
Studium:
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Liste mit AusbildungsunternehmenDie Zulassungsvoraussetzung für ein duales Studium an htw saar und ASW bilden die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife.
Wer eine Meisterprüfung absolviert hat, erfüllt ebenso die Zulassungsvoraussetzungen für ein duales Studium. Personen, die eine besondere Qualifikation durch berufliche Ausbildung und Berufstätigkeit erworben und vertieft haben, können im Anschluss an ein erfolgreich absolviertes Probestudium an der ASW und htw saar eine fachgebundene Studienberechtigung erhalten. Details hierzu finden Sie im Saarländischen Hochschulgesetz § 77 Abs. 5.
Wer dual an htw saar und ASW studieren möchte, bewirbt sich bei einem Unternehmen um einen Ausbildungs- und Studienplatz, mit dem Hinweis auf die entsprechende Studienrichtung. Eine aktuelle Liste der Ausbildungsunternehmen ist hier zu finden. Bei der Suche nach Ausbildungsplätzen können auch Unternehmen angesprochen werden, die noch nicht auf dieser Liste stehen. Liegen bei den Unternehmen die Voraussetzungen für die Ausbildung von dual Studierenden vor, wird die ASW im Rahmen einer Eignungsfeststellung die Unternehmen für den Part als Praxispartner im Rahmen des dualen Studiums zulassen.
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Ausbildungs- und Studienvertrag abschließen
Als nächstes muss ein Ausbildungs- und Studienvertrag mit der ASW und einem ihrer Partnerunternehmen abgeschlossen werden. Die Zulassung erfolgt nach Vorlage des Ausbildungs- und Studienvertrags sowie der Hochschulzugangsberechtigung. Eine Besonderheit bildet der Studiengang Betriebswirtschaft mit der Vertiefungsrichtung Handwerksmanagement. Die Zulassung setzt hier zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen einen Meister-/Technikerabschluss der SMTS voraus. Wurde ein Meister-/Technikerabschluss an einer anderen Meister- oder Technikerschule erworben, ist die Zulassung nach einer erfolgreichen individuellen Äquivalenzprüfung möglich. Nähere Informationen hierzu sind bei der Studienleitung zu erfragen.
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Übrigens
Studienleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, können nach Begutachtung der Gleichwertigkeit gegebenenfalls anerkannt werden.
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Noch Fragen?
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